Baufinanzierung
Bei Erwerb, Sanierung oder Errichtung eines Bauwerkes ist die Baufinanzierung von großer Bedeutung. Hier gibt es viele unterschiedliche Systematiken, daher ist es wichtig sich umfassend über seine Möglichkeiten beraten zu lassen. Von Vorteil ist es immer etwas Eigenkapital zu haben.
Geldanlage
Bei einer Geldanlage gibt es drei Aspekte, die sich nicht optimal miteinander vereinbaren lassen: Die Verfügbarkeit des Geldes, die Sicherheit und die Rentabilität, die Bausteine des sogenannten „magischen Dreiecks der Vermögensanlage“. Wo liegt für Sie der Schwerpunkt? Um herauszufinden, welche Anlageform für Sie geeignet ist, sollten Sie sich darüber Gedanken machen. Für einen lückenlosen Finanzplan ist es unumgänglich sein Geld kurz-, mittel- und langfristig anzulegen.
Hausratversicherung
Mit der Hausratversicherung werden grundsätzlich alle beweglichen Gegenstände im Haus abgesichert. Die sogenannten „Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände“. Versicherte Grundgefahren sind hierbei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und, wenn vereinbart, weitere Naturgefahren und Glasbruch. Der Beitrag berechnet sich nach der Wohnfläche und der örtlichen Lage der Wohnung. Für den Hausrat, welcher sich außerhalb der Wohnung befindet, gibt es die Außenversicherung.
Nicht versichert: Ein Kühlschrank ist durch Verschleiß nicht mehr funktionsfähig.
Versichert: Kühlschrank wird durch einen Brand zerstört.
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Betriebsinhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung ist die Hausratversicherung des Betriebes. Die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel können hier einzeln versichert werden. Die Versicherungssumme kann vom Versicherungsnehmer festgelegt werden.
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Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt den Ausfall des Umsatzes nach einem versicherten Schaden ab. Zum Beispiel nach einem Brandschaden.
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Betriebsschließungsversicherung
Die Betriebsschließungsversicherung ist eine spezielle Form der Betriebsunterbrechungsversicherung und greift dann, wenn der Betrieb auf behördliche Anordnung geschlossen werden muss, weil z.B. eine Infektions- oder Ansteckungsgefahr durch eine Seuche in der Gastwirtschaft besteht.
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Technische Versicherungen
Hierunter fallen zum einen die Elektronik-Versicherungen, zum anderen die Maschinenversicherung für hochwertige Geräte (fahrbar und stationär). Versichert werden können nur spezifisch genannte Sachen gegen alle unvorhergesehenen Schäden, soweit kein expliziter Ausschluss vorliegt.
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Unfallversicherung
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, welches zur Gesundheitsschädigung führt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Invalidität ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Der Beitrag setzt sich aus dem Alter und dem Beruf zusammen.
Beispiel: Nach einem Treppensturz können beide Beine nicht mehr bewegt werden und die versicherte Person ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Es wird eine Invalidität festgestellt und der Versicherte erhält eine Invaliditätsleistung aus der privaten Unfallversicherung (z.B. für Haus- und Kfz-Umbauten)
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Wohngebäudeversicherung
Im Gegensatz zur Hausratversicherung bietet die Wohngebäudeversicherung Schutz für das Gebäude und dessen feste Bestandteile. Die versicherbaren Gefahren sind hier Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden. Die Gefahren können jedoch auch einzeln versichert werden. Hier ist es möglich die Gebäudeverglasung zusätzlich abzusichern. Eine korrekte Wertermittlung ist sehr wichtig, damit im Schadenfall keine Unterversicherung besteht. Auch wenn eine gemacht wurde, sollte in regelmäßigen zeitlichen Abschnitten und bei Erweiterungen die Versicherungssumme überprüft werden.
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Betriebliche Gebäudevers.
Die betriebliche Gebäudeversicherung deckt Schäden an dem Gebäude ab. Neben den Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden gibt es auch noch Allgefahren-Deckungen. Das bedeutet, dass alle Schäden, außer solche die konkret ausgeschlossen sind, versichert sind. Die Tarifierung richtet sich nach dem Wert des Gebäudes, es spielen aber noch andere Faktoren, wie die Art des Betriebes, eine Rolle.
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Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung bietet Schutz für die finanziellen Risiken, die durch einen Rechtsstreit vor Gericht entstehen können. Es ist möglich verschiedene Bereiche abzusichern, wie Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen oder Gewerbe. Auch wenn Sie sich für einen friedlichen Menschen halten, können Sie nur in Frieden leben, wenn auch Ihr Umfeld dies zulässt. Die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten häuft sich. Recht haben heißt nicht Recht bekommen. Nicht selten kommt es vor, dass Mandanten auf ihr Recht verzichten, weil die Kosten zu hoch sind, zumal diese stetig steigen.
Wussten Sie, dass vor einem Arbeitsgericht in 1. Instanz jede Partei die Kosten selbst tragen muss?
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Haftpflichtversicherung
Laut Gesetz haften Sie für jeden Schaden, den Sie einem Dritten zufügen. Hier wird in Personen-, Sach-, und Vermögensschäden unterschieden. Diese Haftungsansprüche können zu enormen Kosten führen, weshalb pauschale Millionenbeträge abgesichert werden. Im Allgemeinen kommt es auf gute Grundbedingungen des jeweiligen Tarifes an. Diese können durch besondere Vereinbarungen ergänzt werden. Es gibt einige Punkte auf die man besonders achten sollte, wie z.B. Gefälligkeitshandlungen und Allmählichkeitsschäden. Gesetzlich vorgeschrieben sind in diesem Bereich folgende Versicherungen: Kfz-, Jagd-, Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung.
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Betriebshaftpflichtversicherung
Wie im privaten Bereich haften Sie auch hier als Firma für Schäden an Dritten in unbegrenzter Höhe. Es gibt eine große Anzahl an verschiedenen Bausteinen, mit denen man seinen individuellen Versicherungsschutz zusammen stellen kann. Auch sind nicht immer alle Bereiche automatisch mitversichert. Für die Zusammenstellung des Versicherungsschutzes ist die genaue Betriebsbeschreibung notwendig, um alle Risiken zu erfassen. Nur so können Sie sicher sein, dass keine Deckungslücken entstehen.
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KFZ-Versicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Ohne einen Versicherungsnachweis können Sie Ihr Fahrzeug nicht anmelden.
Neben der Kraftfahrthaftpflichtversicherung gibt es die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.
Teilkaskoversicherung: Diebstahl, Glasbruch, Strum/Hagel, Brand, Marderbiss, Zusammenstoß mit Wild
Wichtig ist, dass Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert und Tierbiss nicht nur auf Marder eingeschränkt wird.
Vollkasko: Hier sind Vandalismus- und Unfallschäden versichert. Sinnvoll ist die Vollkaskoversicherung v.a. für Neufahrzeuge und Gebrauchtwagen mit einem höheren Wert. Bei diesen können entstandene Schäden schnell teuer werden. Meist sind Neufahrzeuge geleast oder über ein Darlehen finanziert. Dann ist eine GAP-Deckung zu empfehlen.
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Transportversicherung
Transportversicherung ist die Versicherung der Transportmittel und der beförderten Güter während des Transportes und der damit im Zusammenhang stehenden Vor-, Zwischen- und Nachlagerungen. Auch hier gilt die Allgefahrendeckung, welche bewirkt, dass für alle Gefahren Versicherungsschutz besteht, wenn diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
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Tier-Versicherung
Auch das liebste Tier kann einen Schaden anrichten. Als Tierhalter haftet man für Schäden die Dritten durch das Tier zugefügt werden. Hier wird in Personen-, Sach-, und Vermögensschäden unterschieden. In der Regel wird eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde und Pferde abgeschlossen.
Ist Ihr Liebling krank, kann es schnell teuer werden. Diese Kosten können durch eine Krankenversicherung oder durch eine OP-Versicherung abgedeckt werden.
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Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist eine Möglichkeit seine Hinterbliebenen im schlimmsten Fall abzusichern. Die vereinbarte Summe wird im Todesfall an die im Vertrag genannten Personen ausgezahlt.
Beispiele:
1) Im zehnten Jahr nach einem Hauskauf verstirbt die versicherte Person plötzlich an einem Herzinfarkt. Für das Haus besteht noch ein Darlehen von 200.000€. Um die Hinterbliebenen zu entlasten, hat der Verstorbene für so einen Fall eine Risikolebensversicherung abgeschlossen.
2) Die Geburt des ersten Kindes steht vor der Tür. Vater und Mutter sichern sich mit einer gewünschten Versicherungssumme ab, damit das Kind bei Tod eines Elternteils finanzielle Unterstützung hat (z.B. für Bildung).
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Für Arbeitnehmer (gesetzliche Krankenversicherung, Bedingungen für Erwerbsminderungsrente erfüllt etc.), gilt:
Haben Sie einen Unfall oder eine Krankheit und sind nicht mehr in der Lage Ihren Beruf vollkommen auf Dauer auszuüben? Zu Beginn zahlt Ihr Arbeitgeber die ersten sechs Wochen das Gehalt fort. Danach bekommen Sie von der Krankenkasse bis zur Feststellung der Erwerbsminderung nur einen geringeren Teil Ihres bisherigen Einkommens (Krankengeld für max. 72 Wochen). Danach gibt es Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung. Trotz staatlicher Leistung ist die Versorgungslücke zum Nettoeinkommen immens. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der Existenzabsicherung. Ohne ist es nur schwer möglich seinen Lebensstandard zu erhalten.
Bei Schülern/Studenten, Selbstständigen, Beamten gelten andere Regelungen bzw. Besonderheiten. Beispielsweise sollte ein Beamter darauf achten, dass eine Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart ist, denn es gibt einen Unterscheid zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit.
Da die Beiträge im jungen Alter noch geringer sind, sollte man sich möglichst früh um eine passende Absicherung kümmern. Auch haben junge Leute weniger gesundheitliche Probleme. Somit können Risikozuschläge, Ausschlüsse oder komplette Ablehnungen verhindert werden. Es gibt Schülertarife und es gibt Einsteigertarife, die zu Beginn günstiger sind.
Falls eine Absicherung über eine BU nicht möglich ist, kann geprüft werden, ob die Aufnahme in eine Grundfähigkeitsversicherung möglich ist.
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Private Altersvorsorge
Mittlerweile muss ein Arbeitnehmer für drei Rentner aufkommen und Altersarmut ist ein zunehmendes Problem. Dass dieses System nicht dauerhaft funktionieren kann, ist vorherzusehen. Mithilfe der jährlichen Renteninformation lässt sich eine Vorsorgelücke ermitteln, die man durch private Versorgungslösungen ergänzen sollte. Hierfür gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die man passend für sich auswählen kann. Da dies ein sehr wichtiges und umfangreiches Thema ist, ist es sinnvoll sich hierzu gut zu informieren bzw. sich informieren zu lassen.
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Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind unter anderem folgende Personenkreise pflichtversichert.
- Arbeiter und Angestellte (bis zu einem best. Einkommen)
- Azubis
- Rentner, die eine gesetzliche Rente beziehen
- Bezieher von Arbeitslosengeld
Folgende Personengruppen können sich jedoch auch in der privaten Krankenversicherung versichern:
- Selbstständige
- Arbeiter und Angestellte (ab einem best. Einkommen)
- Beamte, Richter, Soldaten
- geringfügig Beschäftigte
Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung sind hier die Bereiche Ambulant (Besuche beim Arzt), Stationär (Behandlung im Krankenhaus) und die Behandlung beim Zahnarzt versichert. Der Versicherungsumfang kann jedoch sehr individuell festgelegt werden.
Für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gibt es jedoch die Möglichkeit, ihren dortigen Versicherungsschutz durch private Zusatzbausteine zu ergänzen.
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- hier für private Krankenversicherung
- hier für Zahnzusatzversicherung
- hier für stationäre Zusatzversicherung
- hier für ambulante Zusatzversicherung